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Grundlage der Rettungsfähigkeit



Im Erlass - Sicherheitsförderung im Schulsport hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde genau definiert unter welchen Bedingungen Lehrkräfte mit Ihren Schülern ins Wasser dürfen. Ein Teil dieses Erlasses ist die Rettungsfähigkeit.

Website des Landes NRW

Welche Rettungsfähigkeit brauche ich und was muss ich dafür machen?

Bei Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,20 m (z.B. Lehrschwimmbecken) muss die Lehrkraft über das Deutsche Schwimmabzeichen - Bronze verfügen und

  • einen 5 kg schweren Gegenstand von der tiefsten Stelle des Beckens heraufholen
  • und zum Beckenrand bringen,
  • eine Person schleppen und
  • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können

Quelle: https://www.schulsport-nrw.de/sicherheits-und-gesundheitsfoerderung/erlass-sicherheitsfoerderung-im-schulsport/teil-ii/1-bewegen-im-wasser-schwimmen/11-fachliche-voraussetzungen.html

Abzeichen

Deutsches Schwimmabzeichen Bronze (Freischwimmer)

Gültig ab 01.01.2020

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Die theoretische Prüfung umfasst die Kenntnis von Baderegeln

Praktische Prüfungsleistungen

  • Sprung kopfwärts vom Beckenrand und 15 Minuten Schwimmen. In dieser Zeit sind mindestens 200 m zurückzulegen, davon 150 m in Bauch- oder Rückenlage in einer erkennbaren Schwimmart und 50 m in der anderen Körperlage (Wechsel der Körperlage während des Schwimmens auf der Schwimmbahn ohne Festhalten)
  • einmal ca. 2 m Tieftauchen von der Wasseroberfläche mit Heraufholen eines Gegenstandes (z.B.: kleiner Tauchring)
  • ein Paketsprung vom Startblock oder 1 m-Brett

Dokumente

Bei der Nutzung öffentlicher, beaufsichtigter oder schuleigener Bäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,20 m muss die Lehrkraft entweder das

  • Deutsches Rettungsschwimmabzeichen der DLRG - Bronze besitzen oder
  • das Deutsche Schwimmabzeichen (Bronze) besitzen und gleichzeitig
    • von der Wasseroberfläche aus einen etwa 5 kg schweren Gegenstand vom Beckenboden heraufholen und zum Beckenrand bringen,
    • ca. 10 m weit tauchen,
    • Umklammerungen durch in Gefahr geratene Personen entweder vermeiden oder
    • sich aus diesen lösen,
    • einen etwa gleich schweren Menschen mittels Kopf- oder Achselschleppgriff ca. 15 m weit schleppen und an Land bringen und
    • lebensrettende Sofortmaßnahmen ergreifen können (vgl. hierzu: BASS 13-59 Nr.1).

Quelle: https://www.schulsport-nrw.de/sicherheits-und-gesundheitsfoerderung/erlass-sicherheitsfoerderung-im-schulsport/teil-ii/1-bewegen-im-wasser-schwimmen/11-fachliche-voraussetzungen.html

Abzeichen

Deutsches Schwimmabzeichen Bronze

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Die theoretische Prüfung umfasst die Kenntnis von Baderegeln

Praktische Prüfungsleistungen

  • Sprung vom Beckenrand und anschließend mindestens 200m Schwimmen in höchstens 7 Minuten Ausführungsbestimmungen: Höchstzeiten werden je Lebensjahrzehnt (erstmals mit dem vollendeten 30. Lebensjahr) um 1 Minute erhöht.

Dokumente

Wird im Einzelfall ein öffentlicher, aber nicht beaufsichtigter Badeplatz benutzt,

  • muss die Aufsicht führende Lehrkraft das Deutsche Rettungsschwimmabzeichen - Silber besitzen und die Besonderheiten des Badeplatzes (Größe, Sichtverhältnisse, Strömung etc.) kennen und
  • müssen alle Schülerinnen und Schüler im Besitz des Deutschen Jugendschwimmabzeichens (Bronze) bzw. im Besitz des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze (volljährige Schülerinnen und Schüler) sein.

(Ab dem 01.01.2020 gilt eine neue Prüfungsordnung die keine Jugendschwimmabzeichen mehr vorsieht. Der Erlass wurde an diese Änderung bislang nicht angepasst, sodass hier das alte Jugendschwimmabzeichen noch auftaucht.)

Abzeichen

Deutsches Rettungsschwimmabzeichen Silber

Gültig ab 01.01.2020

Inhalte

  • Rettungsschwimmen in Theorie und Praxis

Voraussetzungen

  • Mindestalter 14 Jahre

Theoretische Prüfungsleistungen

  • Die theoretische Prüfung erfolgt mittels bundeseinheitlicher Fragebögen und umfasst den Nachweis von Atmung und Blutkreislauf; Gefahren am und im Wasser; Hilfe bei Bade-, Boots- und Eisunfällen (Selbst- und Fremdrettung); Vermeidung von Umklammerungen; Rechte und Pflichten bei Hilfeleistungen; Rettungsgeräte; Aufgaben und Tätigkeiten der DLRG
  • Erste Hilfe Kurs oder Erste Hilfe Fortbildung nach den gemeinsamen Grundsätzen der BAGEH. Die Aus- oder Fortbildung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

Praktische Prüfungsleistungen

  • 400 m Schwimmen in höchstens 15 Minuten, davon 50 m Kraulschwimmen, 150 m Brustschwimmen und 200 m Schwimmen in Rückenlage mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit
  • 300 m Schwimmen in Kleidung in höchstens 12 Minuten, anschließend im Wasser entkleiden
  • Ein Sprung aus 3 m Höhe
  • 25 m Streckentauchen
  • dreimal Tieftauchen von der Wasseroberfläche, zweimal kopfwärts und einmal fußwärts innerhalb von 3 Minuten, mit dreimaligem Heraufholen eines 5 kg Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes (Wassertiefe zwischen 3 und 5 m)
  • 50 m Transportschwimmen: Schieben oder Ziehen in höchstens 1:30 Minuten
  • Fertigkeiten zur Vermeidung von Umklammerungen sowie zur Befreiung aus Halsumklammerung von hinten und Halswürgegriff von hinten
  • 50 m Schleppen in höchstens 4 Minuten, beide Partner in Kleidung, je eine Hälfte der Strecke mit Kopf- oder Achsel- und einem Fesselschleppgriff (Standard-Fesselschleppgriff oder Seemannsgriff)
  • Handhabung und praktischer Einsatz eines Rettungsgerätes (z.B. Gurtretter, Wurfleine oder Rettungsring)
  • Kombinierte Übung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist: Sprung kopfwärts ins Wasser; 20 m Anschwimmen in Bauchlage; Abtauchen auf 3 bis 5 m Tiefe, Heraufholen eines 5-kg-Tauchrings oder eines gleichartigen Gegenstandes, diesen anschließend fallen lassen; Lösen aus einer Umklammerung durch einen Befreiungsgriff; 25 m Schleppen; Sichern und Anlandbringen des Geretteten; 3 Minuten Durchführung der Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)

Dokumente

Rettungsfähigkeit bei uns

Wir bieten auschließlich Kurse zum Erlagen der großen (Wassertiefe > 1,20 m) Rettungsfähigkeit an, da es in Remscheid zur Zeit kein Schwimmbad gibt, dass die Bedigungen erfüllte, die die kleine (Wassertiefe < 1,20 m) benötigt, da sowohl im H2o als auch im Sportbad die Kinder zunächst an den Schwimmerbecken vorbei müssen, bevor diese zum Lehrschwimmbecken gelangen können.

Ein Kurs dauert drei Übungsabende und einen zusätzlichen Theorieblock. Neben der Rettungsfähigkeit kann im Rahmen der Ausbildung auch das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze abgelegt werden, es musss daher nicht vor Beginn der Ausbildung vorhanden sein. Die Übungsabende finden Montags von 20:15 bis 21:00 statt, die genauen Termine entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungen.

Der Kurs schließt bei erfolgreicher Teilnahme mit dem staatlichen Zertifikat „Rettungsfähigkeit“ des Landes NRW, ausgegeben durch die Dezernate 48.05 (Sport) der Bezirksregierungen ab. Die Ausbildung erfolgt durch einen zertifizierten Ausbilder Rettungsschwimmen.

Eine Anmeldung ist vorher unbedingt erforderlich und kann nur über den Internetauftritt der DLRG Bezirk Remscheid e.V. vorgenommen werden. Bei inhaltlichen Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Rettungsfähigkeit in unserem Angebot

Bei Fragen helfen wir gerne!

Anfragen in Bezug auf die Kurse zur Erlangung der Rettungsfähigkeit

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