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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Remscheid e.V. findest du hier .
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Im Erlass - Sicherheitsförderung im Schulsport hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wurde genau definiert unter welchen Bedingungen Lehrkräfte mit Ihren Schülern ins Wasser dürfen. Ein Teil dieses Erlasses ist die Rettungsfähigkeit.
Bei Schwimmstätten mit einer Wassertiefe bis 1,20 m (z.B. Lehrschwimmbecken) muss die Lehrkraft über das Deutsche Schwimmabzeichen - Bronze verfügen und
Gültig ab 01.01.2020
Theoretische Prüfungsleistungen
Praktische Prüfungsleistungen
Dokumente
Bei der Nutzung öffentlicher, beaufsichtigter oder schuleigener Bäder mit einer Wassertiefe von mehr als 1,20 m muss die Lehrkraft entweder das
Theoretische Prüfungsleistungen
Praktische Prüfungsleistungen
Dokumente
Wird im Einzelfall ein öffentlicher, aber nicht beaufsichtigter Badeplatz benutzt,
(Ab dem 01.01.2020 gilt eine neue Prüfungsordnung die keine Jugendschwimmabzeichen mehr vorsieht. Der Erlass wurde an diese Änderung bislang nicht angepasst, sodass hier das alte Jugendschwimmabzeichen noch auftaucht.)
Gültig ab 01.01.2020
Inhalte
Voraussetzungen
Theoretische Prüfungsleistungen
Praktische Prüfungsleistungen
Dokumente
Wir bieten auschließlich Kurse zum Erlagen der großen (Wassertiefe > 1,20 m) Rettungsfähigkeit an, da es in Remscheid zur Zeit kein Schwimmbad gibt, dass die Bedigungen erfüllte, die die kleine (Wassertiefe < 1,20 m) benötigt, da sowohl im H2o als auch im Sportbad die Kinder zunächst an den Schwimmerbecken vorbei müssen, bevor diese zum Lehrschwimmbecken gelangen können.
Ein Kurs dauert drei Übungsabende und einen zusätzlichen Theorieblock. Neben der Rettungsfähigkeit kann im Rahmen der Ausbildung auch das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze abgelegt werden, es musss daher nicht vor Beginn der Ausbildung vorhanden sein. Die Übungsabende finden Montags von 20:15 bis 21:00 statt, die genauen Termine entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ausschreibungen.
Der Kurs schließt bei erfolgreicher Teilnahme mit dem staatlichen Zertifikat „Rettungsfähigkeit“ des Landes NRW, ausgegeben durch die Dezernate 48.05 (Sport) der Bezirksregierungen ab. Die Ausbildung erfolgt durch einen zertifizierten Ausbilder Rettungsschwimmen.
Eine Anmeldung ist vorher unbedingt erforderlich und kann nur über den Internetauftritt der DLRG Bezirk Remscheid e.V. vorgenommen werden. Bei inhaltlichen Fragen verwenden Sie bitte das Kontaktformular am Ende dieser Seite.
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