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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Remscheid e.V. findest du hier .

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Teilnahmebedingungen für Lehrgänge der DLRG Bezirk Remscheid e. V.

  • Die Teilnahmevoraussetzungen sind der Ausschreibung zu entnehmen.
  • Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Homepage der DLRG Remscheid. Bei technischen Problemen sind Ausnahmen mit der Geschäftsstelle abzustimmen.
  • Die Anmeldung ist rechtsverbindlich. Der Teilnahmebeitrag ist mit erfolgter Anmeldung fällig, unanbhängig ob der Kurs tatsächlich absolviert wird oder nicht. Er wird vor Kursbeginn eingezogen. 
    Anmeldungen auf der Warteliste werden erst verbindlich, wenn ein Platz zugewiesen und bestätigt wurde.
  • Der Einzug erfolgt zum in der Ausschreibung bekanntgegeben Termin. Bei Kursen, bei denen kein Termin für den Einzug angegeben ist, findet der Einzug frühstens 14 Tage nach der Rechnungsstellung statt. Das Datum des Einzuges ist in diesem Fall der Rechnung zu entnehmen.
  • Sollte der Einzug der Kursgebühr durch fehlende Deckung oder Änderungen der Kontodaten nicht möglich sein, werden die entstehenden Kosten und Auslagen an Sie weiterbelastet.
  • Die Vergabe der Teilnehmerplätze erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen.
  • Der Zutritt zur Schwimmhalle ist nur gegen Vorlage der Teilnahmebestätigumg möglich.
  • Der Umkleidebereich ist ggf. auch ohne Anwesenheit des Übungsleiters geöffnet. Die Benutzung erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Bei groben disziplinarischen Verstößen behält sich die Veranstaltungsleitung oder Vertreter im Amt vor, die Teilnehmerin / den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Bei Minderjährigen geschieht dies in Absprache mit den Erziehungsberechtigten und auf deren Kosten.
  • Bei Ausfällen einer Übungseinheit aus Gründen, die die DLRG Remscheid zu verantworten hat (z. B. Erkrankung des Übungsleiters) besteht Anspruch auf das Angebot der Teilnahme an einer Ersatzstunde.
  • Bei Ausfällen einer Übungseinheit aus Gründen, die die DLRG Remscheid nicht zu verantworten hat (z. B. technische Defekte, Umwelteinflüsse, höhere Gewalt etc.) besteht kein Anspruch auf das Angebot der Teilnahme an einer Ersatzstunde.
  • In einem medizinischen Notfall eines Minderjährigen darf der Veranstaltungsleiter oder Vertreter im Amt die Einwilligung für die medizinisch notwendigen Maßnahmen erteilen.
  • Es dürfen während der Veranstaltung Fotos vom Teilnehmer gemacht werden, die zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht (Zeitung, Internet, etc.) werden.
  • Bei nicht wahrheitsgemäßen Angaben übernimmt die DLRG Bezirk Remscheid e.V. keine Haftung für entstehende Schäden.
  • Bei Minderjährigen Teilnehmern muss bei Antritt des Kurses die Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorliegen.

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